Teilnahmebedingungen 9. St.Pöltner Radmarathon am 05.06.2016
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle oder sonstige Schäden auch an oder durch Dritte. Weder gegen den Veranstalter, noch Sponsoren, Gemeinden oder deren Vertreter können Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeglicher Art, die durch die Teilnahme am Bewerb entstehen können, geltend gemacht werden.
Jeder Teilnehmer ist für die Verwahrung seines Fahrrades verantwortlich. Kosten durch Beschädigungen oder Diebstähle können gegenüber dem Veranstalter nicht geltend gemacht werden.
Jeder Teilnehmer startet auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer müssen rechtsgültig und ausreichend gegen allfällige Unfälle versichert sein.
Die Teilnehmer müssen rechtsgültig und ausreichend gegen allfällige Schäden, die sie einer Drittperson zufügen versichert sein.
Ausländische Teilnehmer müssen über eine auch außerhalb ihres Heimatlandes gültigen Krankheit und Unfallversicherung verfügen.
Es gilt die Straßenverkehrsordnung und diese ist ausnahmslos einzuhalten. Die Strecke ist nicht gesperrt. Den Anordnungen von Polizei und Funktionären ist unbedingt Folge zu leisten. Beschimpfungen von Organen der Oranisation, Polizei, und Funktionären führen zur sofortigen Disqualifikation.
Organe der Motosupportcrew haben die Berechtigung Teilnehmer bei entsprechendem Fehlverhalten aus dem Bewerb zu nehmen, was mit einer Disqualifikation gleichzusetzen ist.
Die in der Anmeldung genannten Daten dürfen elektronisch gespeichert werden, Fotos, Videos, Interviews etc. dürfen ohne Vergütungsansprüche genutzt werden.
Die offizielle Startnummer darf nicht verändert werden, insbesondere der Werbeaufdruck nicht unkenntlich gemacht werden.
Dem Veranstalter ist jede Änderung bezüglich Programmablauf und Streckenführung vorbehalten. Mit der Nennung anerkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen vollinhaltlich.
Der Veranstalter ist berechtigt bei schlechter Witterung oder sonstiger Ereignisse die Strecke zu ändern bzw. zu verkürzen. Bei Gefahr ist ein Abbruch auch durch die Exekutive möglich.
Der St. Pöltner Radmarathon ist kein Rennen, sondern eine Radtouristikveranstaltung. Das Tragen eines Sturzhelmes ist im eigenen Interesse Pflicht. Begleitfahrzeuge sind aus Gründen der Verkehrssicherheit und aus Umweltschutzgründen nicht erwünscht. Es stehen ausreichend Labestationen und Servicefahrzeuge den Teilnehmern zur Verfügung.
Fahrräder mit Motor- oder Tretunterstützung (E-Bikes) sind aus Fairnessgründen nicht zugelassen.
Ergänzende Lenkeraufsätze, Ellenbogenstützen und Unterarmaufleger (Triathlon oder Zeitfahrlenker) sind nicht zulässig.
Die Teilnehmer werden auf der Strecke von der Exekutive und von Organen des Veranstalters überwacht. Bei Verstößen gegen die STVO verpflichtet sich der Veranstalter, Namen und Anschrift der betreffenden Teilnehmer an die Exekutive weiterzugeben. Die Startnummer ist gut sichtbar anzubringen. Mit Straßenbau und Gefahrenstellen entlang der Strecke muss gerechnet werden. Es wird gebeten keinerlei Abfall wegzuwerfen. Faires und sportliches Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern und dem Veranstalter wird vorausgesetzt.
Der Teilnehmer bestätigt, dass ärztlicherseits keine Einwendungen gegen die Teilnahme an dieser Veranstaltung bestehen und der Trainings- und Gesundheitszustand den Anforderungen der angemeldeten Strecke entspricht.
Teilnehmer die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen bei der Startnummernausgabe eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten vorlegen.
Die Siegerehrung ist Teil der Veranstaltung. Pokale und Sachpreise werden nur an anwesende Preisträger überreicht. Pokale können von Ersatzpersonen nach der Siegerehrung abgeholt werden, die Sachpreise jedoch verfallen. Ein Nachsenden der Pokale und der Sachpreise ist nicht möglich.
Für die Zeitmessung wird ein Chip verwendet. Vom Veranstalter werden eine Kaution von € 20.- und eine Miete von € 5.- verlangt. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Chip spätestens eine Stunde nach Zielschluss an den Veranstalter zurückzugeben. Für den Fall der nicht rechtzeitigen Rückgabe bzw. der Nichtrückgabe verpflichtet sich der Teilnehmer, einen pauschalen Spesenersatz (Chip- und Verfolgungsaufwand) von 60 Euro an den Veranstalter zu bezahlen.
Gegen Bezahlung eines Rücktrittentgeltes von 5 Euro – zusätzlich zum Teilnahmebetrag – wird der Startplatz bei Verhinderung durch Krankheit oder Unfall für das Rennen im nächsten Jahr gutgeschrieben. Die Gebühr von 5 Euro muss zusammen mit der Anmeldegebühr vor dem Rennen einbezahlt sein. Eine Nachbuchung ist nicht zulässig. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bis spätestens Freitag vor der Teilnahme eine eMail an [email protected] zu senden und dort seine Nichtteilnahme bekannt zu geben und spätestens bis 15.06.2016 ein ärztliches Attest nachzureichen.
