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Landhaus Niederösterreich
3109 St.Pölten, Landhausplatz 1

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11. St.Pöltner Radmarathon am 10.06.2018

 

  • Mit der Bezahlung des Startgeldes akzeptiert der Teilnehmer umfassend alle nachfolgend angeführten Teilnahmebedingungen und das Reglement des Veranstalters und bestätigt, dass er im Sinne dieser eigenverantwortlich handelt.
  • Der St. Pöltner Radmarathon ist kein Rennen, sondern eine Radtouristikveranstaltung. Es gilt die Straßenverkehrsordnung und diese ist ausnahmslos einzuhalten. Die Strecke ist nicht gesperrt In diesem Sinne möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass z.B. Fußgängern das ungehinderte Überqueren der Fahrbahn auf einem Schutzweg/Zebrastreifen ermöglicht werden muss bzw. auch das Fahren entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung in Kreisverkehren untersagt ist. Den Anordnungen von Polizei und Funktionären ist unbedingt Folge zu leisten. Beschimpfungen von Organen der Organisation, Polizei, und Funktionären führen zur sofortigen Disqualifikation.
  • Die Straßenverwaltungen, Straßenhalter und der Veranstalter übernehmen keine Gewähr für den Zustand, die geeignete Beschaffenheit der Straße samt Nebenanlagen und Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (§ 31 StVO) sowie eine wie immer geartete Haftung dafür. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatz- oder Regressansprüche, die auf Verletzungen oder Schäden zurückzuführen sind.
  • Eine sichere Einschätzung des eigenen Fahrkönnens vor allem beim Fahren in größeren Gruppen („Windschattenfahren“) und schnellen Abfahrten wird vorausgesetzt.
  • Da es sich um sehr anspruchsvolle Strecken handelt, wird gebeten nur in absolut gesunder und ausreichend konditioneller Verfassung sowie technisch einwandfreiem Material am jeweiligen Bewerb teilzunehmen! Der Teilnehmer bestätigt, dass ärztlicherseits keine Einwendungen gegen die Teilnahme an dieser Veranstaltung bestehen und der Trainings- und Gesundheitszustand den Anforderungen der angemeldeten Strecke entspricht.
  • Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle oder sonstige Schäden auch an oder durch Dritte. Weder gegen den Veranstalter, noch Sponsoren, Gemeinden oder deren Vertreter können Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeglicher Art, die durch die Teilnahme am Bewerb entstehen können, geltend gemacht werden.
  • Jeder Teilnehmer ist für die Verwahrung seines Fahrrades verantwortlich. Kosten durch Beschädigungen oder Diebstähle können gegenüber dem Veranstalter nicht geltend gemacht werden.
  • Jeder Teilnehmer startet auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer müssen rechtsgültig und ausreichend gegen allfällige Unfälle versichert sein.
  • Die Teilnehmer müssen rechtsgültig und ausreichend gegen allfällige Schäden, die sie einer Drittperson zufügen versichert sein.
  • Ausländische Teilnehmer müssen über eine auch außerhalb ihres Heimatlandes gültigen Krankheit und Unfallversicherung verfügen.
  • Motorisierte Begleitfahrer haben die Berechtigung Teilnehmer bei entsprechendem Fehlverhalten aus dem Bewerb zu nehmen, was mit einer Disqualifikation gleichzusetzen ist.
  • Die in der Anmeldung genannten Daten dürfen elektronisch gespeichert werden, Fotos, Videos, Interviews etc. dürfen ohne Vergütungsansprüche genutzt werden.
    Die E-Mail Adressen werden in den Newsletter Verteiler des Veranstalters aufgenommen. Die Kontakte werden vertraulich behandelt, und nicht an Dritte weitergegeben. Newsletter, die durch den Veranstalter versendet werden, dienen lediglich zur Übermittlung von Informationen über den St.Pöltner Radmarathon. Der Erhalt von Newslettern kann durch den Empfänger jederzeit widerrufen werden.
  • Die offizielle Startnummer darf nicht verändert werden, insbesondere der Werbeaufdruck nicht unkenntlich gemacht werden.
    Die Startnummer ist gut sichtbar anzubringen.
  • Dem Veranstalter ist jede Änderung bezüglich Programmablauf und Streckenführung vorbehalten.
  • Der Veranstalter ist berechtigt bei schlechter Witterung oder sonstiger Ereignisse die Strecke zu ändern bzw. zu verkürzen. Bei Gefahr ist ein Abbruch auch durch die Exekutive möglich.
  • Das Tragen eines Sturzhelmes ist im eigenen Interesse Pflicht. Begleitfahrzeuge sind aus Gründen der Verkehrssicherheit und aus Umweltschutzgründen nicht erwünscht. Es stehen ausreichend Labe Stationen und Servicefahrzeuge den Teilnehmern zur Verfügung.
  • Fahrräder mit Tretunterstützung (E-Bikes) sind aus Fairnessgründen nicht zugelassen.
  • Ergänzende Lenkeraufsätze, Ellenbogenstützen und Unterarmaufleger (Triathlon oder Zeitfahrlenker) sind nicht zulässig.
  • Die Teilnehmer werden auf der Strecke von der Exekutive und von Organen des Veranstalters überwacht. Bei Verstößen gegen die STVO verpflichtet sich der Veranstalter, Namen und Anschrift der betreffenden Teilnehmer an die Exekutive weiterzugeben.
  • Mit Straßenbau und Gefahrenstellen entlang der Strecke muss gerechnet werden. Es wird gebeten keinerlei Abfall wegzuwerfen.
  • Faires und sportliches Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern und dem Veranstalter wird vorausgesetzt.
  • Teilnehmer die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen bei der Startnummernausgabe eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten vorlegen.
  • Die Siegerehrung ist Teil der Veranstaltung. Pokale und Sachpreise werden nur an anwesende Preisträger überreicht. Pokale können von Ersatzpersonen nach der Siegerehrung abgeholt werden, die Sachpreise jedoch verfallen. Ein Nachsenden der Pokale und der Sachpreise ist nicht möglich.
  • Wird für die Zeitmessung wird ein LeihChip verwendet, werden eine Kaution von € 10.- und eine Miete von € 5.- verlangt. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Chip spätestens eine Stunde nach Zielschluss an den Veranstalter zurückzugeben. Für den Fall der nicht rechtzeitigen Rückgabe bzw. der Nichtrückgabe verpflichtet sich der Teilnehmer, einen pauschalen Spesenersatz von 60 Euro an den Veranstalter zu bezahlen. Wird ein EinwegChip verwendet, ist nur die Chipgebühr in der Höhe von € 5 bei der Abholung der Starterpakete zu bezahlen
    Diese Haftungserklärung ist persönlich vom Teilnehmer zu unterzeichnen und bei der Startnummernausgabe abzugeben. Sollte der Teilnehmer nicht persönlich zur Startnummernausgabe erscheinen können, ist dem Abholer eine Vollmacht inkl. Haftungserklärung auszustellen. Wird diese Haftungserklärung nicht vollständig ausgefüllt abgegeben, erhält der Teilnehmer keine Startberechtigung. Das Startgeld wird in diesem Fall nicht rückerstattet.
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